ARTIKEL 13
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"Gott
hat mich mit seinem Geist
erfüllt. Er hat mir Vollmacht gegeben,
den Benachteiligten die gute Botschaft zu sagen." (Lukas.
4,18)
Volles
Leben unter dem Schutz Gottes
Freiheit
den Unterdrückten
Nahrung
den Hungernden
Kleidung
den Nackten
Wohnung
den Unbehausten
Genesung
den Kranken
WIR BITTEN
SIE, UNSERE AKTIONEN WIEDER MIT IHRER SPENDE ZU UNTERSTÜTZEN! |
ARTIKEL 13
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Recht auf Bildung,
Erziehungsziele, Elternrecht, Privatschulen
(1) Die Vertragsstaaten
erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein,
dass die Bildung auf volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit
und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung
vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss. (...)
(2) Die Vertragsstaaten
erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses
Rechts
- der Grundschulunterricht
für jedermann Pflicht und allen unentgeltlich zugänglich
sein muss;
- die verschiedenen Formen
des höheren Schulwesens einschließlich des höheren
Fach- und Berufschulwesens auf jede geeignete Weise, insbesondere
durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit,
allgemein verfügbar und jedermann zugänglich gemacht
werden müssen;
- eine grundlegende Bildung
für Personen, die eine Grundschule nicht besucht oder nicht
beendet haben, soweit wie möglich zu fördern oder zu
vertiefen ist (...)
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HINWEIS ZUM
SPENDENGÜTE-
SIEGEL
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Die Aktion Brot für Hungernde führt das Spendengütesiegel der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Dazu unterzieht sich die Aktion Brot für Hungernde jährlich einer strengen Prüfung zur Erlangung des Österreichischen Spendengütesiegels. Dazu werden jedes Jahr der Jahresabschluss und der wirtschaftliche Umgang sowie die widmungsgemäße Verwendung der uns anvertrauten Spendengelder von einem beeideten Wirtschaftsprüfer überprüft. |